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Kinder

STAATLICHE HILFE FÜR ca. 1,8 MIO KINDER

Jedes Kind und Staatsbürger von Österreich erhält vom Staat eine Familienbeihilfe von brutto
€ 1.000 monatlich und das bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zum Ende der
Lehrzeit.

15% Krankenversicherung KV € 150,- /Monat € 3,24 Md/Jahr
30% Pensionsversicherung PV € 300,- /Monat € 6,48 Md/Jahr

An die Mütter netto:
55% zusätzliche Kaufkraft ................€ 550,- /Monat ......€ 11,88 Md/Jahr

Vom Tag der Geburt an beginnt die Sozialversicherungspflicht.
Der Beitrag für die Krankenversicherung wird nur an staatliche Krankenkassen abgeführt. Die
Beiträge zur Pensionsversicherung werden nur an staatliche Pensionskassen und auf das
persönliche Pensionskonto gebucht.

Liebe Kinder, liebe StaatsbürgerInnen,


mit dieser staatlichen Hilfe, vom Tag der Geburt an und Gesetzwerdung, seid Ihr nicht nur
Mitglieder Eurer Familie, sondern zusammen nach dem Völkerrecht ordentliche StaatsbürgerInnen
der Republik Österreich.

Gleichzeitig mit dieser Maßnahme seid Ihr nicht mehr nur Kostenverursacher, sondern vielmehr
Kostenträger.

Ihr bezahlt Eure Beiträge zu den Krankenkassen, zu den Pensionsversicherungen als Vorsorge
für Eure Pension - wenn auch noch in weiter Ferne.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. Ende der Lehrzeit werdet Ihr bereits (nach heutiger
Kaufkraft) € 64.800,-- angespart haben. Im Berufsleben habt Ihr dann die Möglichkeit, selbst
mitzubestimmen wie hoch Eure Pension einmal sein wird.

Eure Eltern und Großeltern haben diese Chance nicht gehabt.

Den Nettobetrag von € 550,--/p.m. werden Eure Mütter/Erziehungsberechtigten zu Eurem
Wohle und der notwendigen Kosten wie z.B. Wohnen, Kleidung, Ausbildung u.a.m. einsetzen.
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